Augen auf bei der Gutachterwahl!
Nicht überall wo Gutachter drauf steht ist auch ein Gutachter drin, auch wenn der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt ist, wie sich jetzt wieder anlässlich des Skandals um die Frankfurter Immobilienfirma S+K zeigt.
Dort wurden von einem Frankfurter Architekten, öffentlich bestellt und vereidigt, angeblich Gutachten für Immobilien frisiert und diese Testate in Werbebroschüren als Qualitätsmerkmal herausgestellt. Ob dies wissentlich oder unwissentlich aus Unkenntnis und Unvermögen dieses Gutachters geschah wird sicher noch an das Tageslicht kommen. Zumindest sitzt der Gutachter derzeit in Untersuchungshaft.
Fakt ist, dass dieser Gutachter zwar öffentlich bestellt und vereidigt war, nicht aber für Immobilienbewertung sondern für Bauschäden. Insoweit hätten wenigsten die beteiligten Finanzierungsinstitute oder andere Immobilienfachleute schon vorher mal darauf kommen können, dass es nicht erlaubt ist, Gutachten im Rahmen der Immobilienbewertung mit einem Rundstempel als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauschäden zu versehen und damit ein Qualitätsmerkmal zu missbrauchen, da dies nach der Sachverständigenrechtsprechung nicht zu lässig ist.
Ich darf nur solche Gutachten mit meinem Rundstempel als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger versehen, die meiner Bestellung und meinem Fachgebiet entsprechen.
Dies war hier nicht der Fall. Dies ist leider kein Einzelfall wie mir aus meiner langjährigen Erfahrung als Immobilienbewerter bekannt ist. Also schauen Sie näher hin wenn Ihnen ein Gutachten eines Ihnen unbekannten Gutachters vorgelegt wird um Ihre Kaufentscheidung zu erleichtern, welche Qualifikation dieser Gutachter hat und ob er für das Fachgebiet, für das er ein Gutachten erstellt überhaupt bestellt wurde.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, solche Immobiliengutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung auf Plausibilität überprüfen zu lassen. Dies kostet nicht die Welt, bewahrt Sie aber unter Umständen vor einem großen Schaden. Misstrauisch sollten Sie immer dann werden, wenn Ihnen Spitzenrenditen von mehr als 10-12 % angeboten werden. Diese Renditen sind bei Immobilien kaum zu erzielen.
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