Das Europäische Parlament hat am 18. Mai die neue Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Immobilien verabschiedet.
Die Richtlinie sieht vor, dass der Energiebedarf aller Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2020 gebaut werden, bei "fast Null" liegen und zu einem großen Teil mit erneuerbarer Energien gedeckt werden muss.
Für öffentliche Gebäude gelten die Vorgaben bereits ab 1. Januar 2019.
Festgelegt ist zudem, dass ab Ende 2012 der Energieausweis bei Wohnungsbesichtigungen vorzuzeigen und bei Kaufabschluss in Kopie auszuhändigen ist.
Immobilieninserenten müssen die Energieeffizienzklasse veröffentlichen.
Die Richtlinie wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten und muss dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Schon jetzt ist im Rahmen von Immobilienbewertungen festzustellen, dass die Energieeffizienz von Gebäuden eine immer größere Rolle bei der Bemessung des Verkehrswertes spielt und damit auch Einfluss auf den Kaufpreis ausübt.
Je älter und schlechter damit auch meist die Wärmedämmung eines Gebäudes, um so größer sind die Abschläge beim Immobilienwert.